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So gesehen zeigt die mittige Überlagerung der Linien im Kompositbild kein gemeinsames Merkmal der porträtierten Linien, weil der hervorgehobene Linienabschnitt in jeder der ursprünglich linearen Konfigurationen eine andere Position hatte, für sie also ein jeweils anderes ‹Merkmal› darstellt, nämlich entweder die linke oder die rechte Hälfte.

Gleichwohl gibt das Kompositbild doch offensichtlich auch eine Gemeinsamkeit zwischen den beiden montierten Bildern wieder, insofern bei beiden auf der Höhe der Komposit-Linie ein graphischer Farbauftrag zu verzeichnen ist. In dieser Perspektive handelt es sich offenbar nur um eine pictoriale Gemeinsamkeit, die von den in den Bildern jeweils dargestellten geometrischen Konfigurationen unabhängig ist. Ich möchte im Folgenden entsprechend zwei Kategorien von Bildmerkmalen unterscheiden, die für das Kompositbild relevant sind, nämlich pictoriale und konfigurative. [14]

Sowohl die optische Überlagerung als auch die blosse Berechnung von Durchschnittswerten im digitalen Komposit konzentrieren sich auf Bildpositionen, die keinerlei wesentliche Beziehung zum bildlich Dargestellten haben. Sie werden in diesem Sinne willkürlich aus dem Format des gesamten Bildes herausgegriffen, weil es sich um Bildpartien handelt, die pauschal und unabhängig von bildinternen Beziehungen bilanziert werden können.

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