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Kasimir Malewitsch, Über die neuen Systeme in der Kunst [1919], Zürich 1988, S. 23.

 

Ist dieser freigelegte Träger ein Objekt? Oder, umgekehrt gefragt, ist er als das erscheinende Objekt der Träger der Sichtbarkeit, die auf ihn zurückgewendet ist? Gehen wir einen Schritt zurück.

Sichtbarkeit ist mit und nach der Moderne nicht mehr in einem Bildraum konserviert. Die im repräsentationalen Bild konstituierte Sichtbarkeit, die an der Bildfigur, dem Repräsentat oder dem Noema des Bildes endet, konnte übersehen (durchsehen) und vergessen werden. Die klassische Ikonografie ist die Übung dieses Vergessens. Die Reflexion auf die perspektivtheoretische Begründung dieser in der Malschicht fixierten Sichtbarkeit, macht klar, dass sie ausgreift in den Raum vor dem Bild, dass das Gemälde nur die Regeln und Bedingungen der geometrischen Optik expliziert, denen gemäß sich die natürlich Wahrnehmung überhaupt vollzieht. Das Gemälde ist der Ort, an dem die Genese der perspektivischen Wahrnehmungsbilder durch die Zuspitzung des Bildscheins auf den einen Augenpunkt, der das Hier des Sehens bezeichnet, lesbar bleibt. Die «Katakombe der Keilperspektive», [6] deren invariante Struktur sich in der natürlichen Wahrnehmung unter dem Fließen der Bilder verbirgt, wird durch die Fixierung des Anblicks in der Malerei als solche auffällig.

So lässt das perspektivische Bild das Subjekt der Scheinhaftigkeit seiner Wahrnehmung überhaupt gewahr werden.

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