>>

Aufgrund der damit erwiesenen Gleichartigkeit der optischen Funktionsweise von Organ und Instrument liess sich das Auge als inkorporierte Sehmaschine begreifen, in der die «Stifte der Lichtstrahlen» (Pencils of the Rays of Light) Bilder auf die Retina zeichneten, die aufgrund der Gesetze von Reflexion und Refraktion in einer direkten Relation zu ihrem Gegenstand stehen. [56] Diese Auffassung vom Auge als passivem Empfänger der Lichtbilder schloss die Möglichkeit einer internen Modifizierung des Bildes nicht grundsätzlich aus, begriff diese aber als pathologische Abweichung von der naturgegebenen Perfektibilität des Organs.

Liess sich durch die Isomorphie von Organ und Instrument zum einen die Möglichkeit ihrer Koppelung und eine durch diese bedingte ‹Verlängerung des Blicks› begründen, konnte zum anderen das Instrument durch die ‹Natürlichkeit› seiner Funktionsweise für die empirische Naturforschung legitimiert werden. Trotz seiner faktischen Mängel stellte das menschliche Auge an sich das grundsätzliche Ideal eines Sehwerkzeuges dar, an dem sich alle technische Nachbildung des Sehens zu messen hatte. Aus diesem Grund widmete Scheiner sechs Kapitel seines astronomischen Hauptwerkes Rosa ursina (1626/30) dem Vergleich des Instruments mit dem Organ. Das Auge, so fasst Scheiner zusammen, «ist ein natürliches Fernrohr; das Fernrohr ein künstliches Auge». [57] Die Zusammenführung beider erscheint somit als eine unproblematische, weil harmonische Konsequenz: In der Verbindung von Auge und Teleskop stünden «Kunst und Natur in wunderbarem Einklang». [58]

Die wechselseitige Identifizierung von Natur und Technik bildete die epistemologische Voraussetzung, Instrumente nicht mehr nur als Produzenten sinnlicher Phänomene zu verstehen, sondern als legitime und probate Mittel zur Fortsetzung und Verbesserung der Wahrnehmung zu gebrauchen. [59] Aufgrund ihrer morphologischen und funktionalen Kompatibilität erschienen das Instrument und sein Benutzer ― mit Gilles Deleuze gesprochen ― als eine «Maschine», eine «Zusammenstellung von Organen und Funktionen, die etwas sehen [ließ], die ans Licht [brachte], zur Evidenz». [60] Instrumentell erzeugte Evidenzen und ihre zeichnerischen Fixierungen wiederum liessen sich argumentativ gegen die Möglichkeit der Täuschung und Alterität absichern, indem sie durch die Auffassung der Sinnesorgane als inkorporierte Technik in ein ontologisches Kontinuum mit der gewöhnlichen und grundsätzlich wahrheitsfähigen Sinneswahrnehmung gesetzt wurden.

<<  Ausgabe 03 | Seite 61  >>